Physiotherapie – Praxis

Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhestellen, verbessern oder erhalten

Unser Team
Unser Team

Physiotherapie (griechisch φύσις, phýsis „Natur“ und θεραπεία, therapeía „das Dienen, die Bedienung, die Dienstleistung, die Pflege der Kranken“), in Deutschland bis 1994 Krankengymnastik, ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der v. a. die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.

Leistungen

  • Physiotherapie
  • Krankengymnastik
  • manuelle Lymphdrainage
  • manuelle Therapie
  • Wäremtherapie / Fango
  • Kältetherapie
  • klassische Massage
  • Kinesiologisches Taping
  • KG (Krankengymnastik) am Gerät
  • medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Triggerpoint Behandlungen
  • Hausbesuche
  • Prävention
  • Rehabilitation
  • Wellnessmassagen

 

Vorgehensweise:
Ausgehend von der ärztlichen Diagnose, werden Ursachen und Hintergründe der Beschwerden ergründet.
Daraus ergibt sich ein Behandlungsplan und natürlich ein Behandlungsziel. Die aktive Mitwirkung des Patienten ist in aller Regel notwendig. So werden neben den verordneten Behandlungseinheiten, Übungsprogramme erarbeitet, die in den Räumen der Physiotherapie bzw. zu Hause erfolgen können.
In jedem Fall wird mit dem verweisenden Arzt zusammengearbeitet, der jeweils am Rezeptende über Verlauf und Ergebnis der Behandlung informiert wird.

 

Bitte beachten:
Bei der ersten Behandlung werden die entsprechenden Rezeptgebühren (Eigenanteil) fällig. Vom Eigenanteil befreite Patienten legen bitte einen entsprechenden Nachweis vor.
Nach jeder Behandlung ist auf dem Rezept eine Unterschrift zur Bestätigung der Behandlung zu leisten.

Zu Beginn der Behandlung sollte bereits alle Termine festgelegt werden. So werden längere Unterbrechungen und Wartezeiten vermieden. Nach den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien dürfen die Behandlungen in keinem Fall länger als 14 Tage unterbrochen werden.

Termine bitte so legen, dass sie auch eingehalten werden können. Im Verhinderungsfall müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher den Termin absagen. Bedenken Sie bitte, dass die Unkosten einer Praxis nicht unerheblich sind und die Krankenkassen die Kosten für eine ausgefallene Behandlung nicht übernehmen. Daher sind wir nach BGB/§252 berechtigt, Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungen in Rechnung zu stellen.